Sprachkurs von der Steuer absetzen?
Als Arbeitnehmer oder Selbstständiger auf der Suche nach einem Englisch-Sprachkurs haben Sie sich vermutlich schon einmal folgende Frage gestellt:
Ist der Kurs von der Steuer absetzbar?
Prinzipiell gilt: Ja - aber dabei gilt es einige Besonderheiten zu beachten, denn die Kosten werden nicht immer, und auch dann oft nur teilweise als absetzbar anerkannt.
Ist der Kurs von der Steuer absetzbar?
Prinzipiell gilt: Ja - aber dabei gilt es einige Besonderheiten zu beachten, denn die Kosten werden nicht immer, und auch dann oft nur teilweise als absetzbar anerkannt.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, Sprachkurse, die eine berufliche Relevanz haben, als Werbungskosten anzugeben, was das zu versteuernde Einkommen mindert, sofern die Gesamtsumme Ihrer Werbungskosten die Jahrespausch von €1.000 übersteigt. Selbstständige
Wer selbstständig ist, der kann bereits Kosten ab dem ersten Euro als Betriebskosten steuerlich geltend machen, aber auch hier gilt, dass der Erwerb der Sprachkenntnisse beruflich relevant sein muss. Arbeitgeber Auch wenn Sie als Arbeitgeber nicht die vollen Kurskosten übernehmen können, hilft eine teilweise Übernahme dabei, das Finanzamt zu überzeugen, dass die Kursteilnahme für die berufliche Fortbildung Ihres Mitarbeiters förderlich ist. |
Berufliche Relevanz
Damit ist gemeint, dass der Erwerb oder die Vertiefung der Sprachkenntnisse unmittelbaren Bezug zur ausgeübten oder angestrebten Tätigkeit haben muss. Um das Finanzamt davon zu überzeugen, sollten Arbeitnehmer eine Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber beilegen, und Selbstständige eine Liste an ausländischen Kunden oder Kontakten. Zusätzlich hilfreich ist ein Beilegen eines Abschlusszertifikats und eines Kursprogramms, um deutlich zu machen, dass die Zeit tatsächlich mit Lernen verbracht wurde.
Vorteile von Englischhausen
Englischhausen ist in Deutschland insofern einzigartig, als dass wir der einzige Sprachkurs im Lande sind, bei dem Sie von Muttersprachlern in einem natürlichen Umfeld authentisches Englisch lernen können. Neben aller anderen positiven Aspekte bedeutet das, in Bezug auf steuerliche Absetzbarkeit, einen klaren Vorteil:
Während bei einer Sprachreise ins Ausland beim Finanzamt die Alarmglocken klingeln, dass die Reise zumindest teilweise privat motiviert sein könnte, wird durch unsere Lage in Deutschland und unseren klar strukturierten, intensiven Stundenplan diese Vermutung von vornherein ausgeräumt - Sie maximieren also Ihre Chance, dass Ihr Antrag durchgeht. Tipps für einen erfolgreichen Antrag
Da jeder Antrag letztendlich ein Einzelfall ist, kann nie zu 100% garantiert werden, dass die Kurskosten übernommen werden. Wer aber so sicher gehen will, wie nur möglich, der sollte die folgenden Tipps beachten:
- Eine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass der Kurs für den Job notwendig ist (Musterbrief siehe unten)
- Nachweis über internationale Kontakte und Kunden (für Selbstständige) - Der Kurs sollte nicht während der Urlaubszeit liegen - Ein großes Plus ist, wenn die Kurskosten teilweise vom Arbeitgeber getragen werden - Ein Stundenplan der zeigt, dass der Kurs den Großteil der Zeit beansprucht hat - Das Kursabschlusszertifikat (bzw.) eine Kopie sollte beigelegt werden ![]()
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